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Die Preise unserer Wangerooger Ferienwohnungen

Die aktuellen Preise unserer Ferienwohnungen erfragen Sie bitte bei Frau Babel, Fewooge GmbH

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Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis - den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im einzelnen ergeben sich aus ihm die folgenden Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.

2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Zimmer oder die reservierte FeWo baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen.
Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit bzw. nach Vereinbarung. Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel 5% des Preises für eine Ferienwohnung in Ansatz gebracht.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten od. betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzügl. der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

Nach Erfahrungssätzen kann dann der Vermieter vom Gast für Übernachtung mit Frühstück 80 %, bei Vollpension 60 % und für Ferienwohnungen 95 % des vereinbarten Preises fordern.

Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

4. An- und Abreisetag gelten oft als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung meistens ab 17 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung oft bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Fragen Sie den Vermieter Ihrer Ferienwohnung nach der genauen Regelung.

Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch die Gäste verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf.
Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf.

5. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind.

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung: erv-Reiseversicherung


Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung bei der Reservierung Ihres Zimmers oder Ihrer Ferienwohnung. Diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Krankheit, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft m. Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen. Die Versicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen wegen Nichterfüllung des Mietvertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Abschluss der RRV sich auf das gemietete Objekt bezieht. Eine Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie schriftlich formuliert und zusammen mit den entsprechenden Belegen (z.B. ärztliches Attest und Stornorechnung) an die Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestraße 5, 81677 München geschickt wird.

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